Endnutzerlizenzbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Installation der Software (auch durch Beauftragte) akzeptieren Sie (nachfolgend Käufer/Anwender/Lizenznehmer genannt) diesen Software-Lizenzvertrag mit der 3D-Micromac AG in 09126 Chemnitz (nachfolgend 3D-Micromac/ Lizenzgeber genannt).

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die 3D-Micromac räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des Programms microMMI einschließlich der zugehörigen Dokumentation ab vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an dem Programm einschließlich der Dokumentationen bei 3D-Micromac und deren Lizenzgebern.

2.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Lizenz an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen. Er darf jedoch das erworbene Nutzungsrecht in ausführbarer Form an einen anderen Anwender veräußern, wenn er auf die Nutzung der Software verzichtet und der andere Anwender sich durch Erklärung gegenüber 3D-Micromac zum Programmschutz schriftlich verpflichtet und den vereinbarten Umfang des Nutzungsrechtes anerkennt.

2.3 Der Lizenznehmer ist Endabnehmer und berechtigt, die Software je nach Vereinbarung auf einen Rechner oder innerhalb eines lokalen Netzwerkes auf mehreren Rechnern gleichzeitig (LAN) zu installieren und zu nutzen. Soweit ein Dongle an den Lizenznehmer mit verkauft wurde, ist dieser bestimmungsgemäß an- und zu verwenden.

2.4 „Nutzen“ im Sinne dieses Vertrages ist jeder dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Gebrauch der Software im Rahmen derer bestimmungsgemäßen Verwendung. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch die Erstellung von Sicherungskopien.

2.5 Der Lizenznehmer darf die Software und in druckschriftlicher Form überlassenes Lizenzmaterial nur vervielfältigen oder kopieren, soweit dies für die bestimmungsgemäße Benutzung (z.B. Installieren der Software und Laden in den Arbeitsspeicher) und/oder zur Erstellung einer Sicherungskopie erforderlich ist.

2.6 Der Anwender ist verantwortlich für die Auswahl der Software zur Erreichung der von ihm angestrebten Ergebnisse und für die Installation, die Nutzung und die Ergebnisse, welche er von dieser Software erhält; insbesondere stellen die Leistungsdaten und sonstigen Software-Beschreibungen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.

2.7 Installation, Beratung und Schulung im Umgang mit der Software sind nicht Gegenstand dieses Nutzungslizenz-Vertrages.

3D-Micromac ist auf Wunsch des Anwenders bereit, hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

2.8 Zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung kann der Kunde Kopien des Programms herstellen, die er ausschließlich zum eigenen Gebrauch verwenden darf.

2.9 Der Kunde verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyrightvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowie in alle hergestellten, vollständigen oder teilweise in Kopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen.

2.10 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Lizenzmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden oder andere Personen, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials für den Kunden bei diesem aufhalten. Bei Weitergabe oder Veröffentlichung der mit dem Programm errechneten Daten muss 3D-Micromac als Quelle angegeben werden.

2.11 Die dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte darf der Anwender erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausüben.

3. Rechte bei Mängeln

3.1 3D-Micromac gewährleistet, dass der Datenträger des Programms frei von Material- und Herstellungsfehlern ist und dass das Programm bei Nutzung auf dem angegebenen System im Wesentlichen mit den im elektronischen Handbuch oder auf der Verpackung beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.

3.2 Das vertragsgegenständliche Programm ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Es werden keinerlei spezifische Eigenschaften des Programms neben den ausdrücklich in der bei Vertragsschluss gültigen Version der Produkt- Dokumentation beschriebenen Leistungs-Merkmalen vereinbart und/oder zugesichert.

Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird vom Lizenzgeber nicht übernommen.

Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Übermittlung des Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher Instandhaltungs-Maßnahmen der Datenverarbeitungs-Anlage erfolgt.

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Käufers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.

3.3 Gegenstand der Gewährleistung ist das Programm in der von 3D-Micromac ausgelieferten Version. Probleme und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch den Anwender auftreten, sind keine Mängel und unterliegen nicht der Gewährleistung.

3.4 Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind 3D-Micromac unverzüglich schriftlich mit einer Fehlerbeschreibung anzuzeigen. Der Anwender hat 3D-Micromac bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Ausdrucken, Systembeschreibungen oder Daten-Beständen, zu unterstützen.

3.5 Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten, sind beim Hersteller des Geräts zu reklamieren, da 3D- Micromac nicht für Fehler von Dritten haftbar ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber und sonstigen Hardware- und Software-Komponenten.

3.6 Sofern 3D-Micromac dem Anwender Daten – auch von Dritten – für die Programmnutzung zur Verfügung stellt, welche für die Funktionalität der Programme nicht erforderlich sind (Anwenderdaten wie z.B. Artikelpreislisten etc.), wird dafür keine Haftung übernommen. Diese für den Anwender vorbereiteten Daten muss der Anwender vor der Nutzung auf inhaltliche Richtigkeit prüfen.

3.7 Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es 3D-Micromac nicht gelingen, Mängel innerhalb von einer Frist von acht Wochen zu beheben, besteht Anspruch auf Herabsetzung der Nutzungsvergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung).

3.8 Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Programm-Funktionen.

3.9 Die Haftungs- und Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferung des Vertragsgegenstandes und endet nach 12 Monaten. Diese Frist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Haftung

4.1 3D-Micromac haftet nur für Schäden, die 3D-Micromac vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht. Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das Zweifache der vom Lizenznehmer gezahlten Vergütung beschränkt. Dies gilt für alle Haftungsfragen, insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten Betroffenen.

4.2 Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, welche der Anwender aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von 3D-Micromac. Die Ausschlüsse gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

5. Konkurrenzverbot

5.1 Die Übersetzung, Bearbeitung, Änderung oder das Arrangement der Daten und der Software sowie die Verwendung der Daten, der Software und die unter deren Verwendung erzielten Ergebnisse für die Erstellung eines eigenen Konkurrenz- Produktes des Lizenznehmers sind dem Lizenznehmer nicht gestattet.

5.2 Der Lizenznehmer darf aber die Software und die dazugehörigen Dokumentation mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 3D-Micromac ändern.

6. Außerordentliches Kündigungsrecht

Bei schwerem Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen des Anwenders gegen diese Lizenzbestimmungen ist die 3D- Micromac berechtigt, zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Noch vorhandene Softwarekopien sind zu vernichten.

7. Gerichtsstand

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr und, sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Chemnitz.

7.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von 3D-Micromac ist Chemnitz.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

8.2 Sollten ein oder mehrere Punkte unwirksam sein oder werden oder als solche erklärt werden, so behalten die anderen Punkte Ihre Gültigkeit.